Wo finde ich die Einkaufsbedingungen bei GOK?
Um nicht bei jeder Bestellung einzeln die Konditionen verhandeln zu müssen, hat natürlich auch die Firma GOK allgemeine Einkaufsbedingungen. Weiterlesen
Um nicht bei jeder Bestellung einzeln die Konditionen verhandeln zu müssen, hat natürlich auch die Firma GOK allgemeine Einkaufsbedingungen. Weiterlesen
Einige Artikel in den GOK-Bildpreislisten haben als Preiseinheit „per 100 Stück“ stehen, wie zum Beispiel diverse Schneidringverschraubungen, Überwurfmuttern oder Schneidringe. Weiterlesen
Das Verwendungsrecht von Fotoaufnahmen, Strichzeichnungen und Daten gilt ausschließlich, um Verkaufsaktivitäten unserer Produkte zu unterstützen. Weiterlesen
Grundsätzlich stellen wir Texte und Bildmaterial zur weiteren Nutzung in digitalen Medien oder für Printpublikationen zur Verfügung. Weiterlesen
GOK-Artikelstammdaten stellen wir in den Formaten Datanorm 4 und Excel zur Verfügung. Weiterlesen
Platzmangel im Flaschenschrank? Schwer zu erreichende Installationsposition in der Flüssiggasleitung? Da ist es wichtig, dass der Druckregler nicht zu lang ist. Weiterlesen
Vorab: Eine Printversion der Montage- und Bedienungsanleitung liefern wir zusammen mit dem Produkt. Falls Sie diese verlegt haben, gibt es eine schnelle Lösung. Weiterlesen
Egal ob Sie bei GOK als Fachgroßhändler oder Tankanlagenbauer einkaufen beziehungsweise einkaufen möchten, eines ist immer gleich: die Standard-Lieferbedingungen. Weiterlesen
GOK hat ein System mit siebenstelligen Bestellnummern. Der Druckregler für Haushaltsinnenanlagen hat beispielsweise die Bestellnummer 05 150 00. Weiterlesen
Um unsere Produkte, deren Funktion oder die Sicherheitseinrichtungen besser zu beschreiben, verwenden wir Animationen, die Sie auf Ihrem PC, Tablet oder Smartphone abspielen können. Weiterlesen
Hinweis technische Anlage
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Obernbreiter Straße 2-18
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Telefon: +49 9332 404-0
Telefax: +49 9332 404-49
E-Mail: info@gok.de
Web: www.gok.de