Welche Produkte brauche ich für den sicheren Betrieb von Gas-Heizpilz, Gas-Heizstrahler, Gas-Terrassenstrahler?
Gas-Heizpilz, Gas-Heizstrahler oder Gas-Terrassenstrahler sind schnell und einfach gekauft, egal ob im Fachhandel, Baumarkt oder Online-Shop. Mittlerweile gibt es Anbieter und Modellvariationen wie Sand am Meer. Wo auch immer der Wärmespender herkommt, wichtig ist, dass die Anlagenkomponenten den geltenden Vorschriften des Auslieferungslandes entsprechen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten – sowohl im Gewerbe als auch im Privaten!
Ganz klar ist: Für den Betrieb eines solchen Gasheizgerätes benötigt jeder eine Gasflasche mit Flüssiggas (Gemisch aus Propan und Butan). In den Gehäusen der sogenannten Heizpilze ist meist Platz für eine Gasflasche mit 5 oder maximal 11 Kilogramm Füllgewicht.
Druckminderer
Erste – und prinzipiell auch wichtigste – Komponente für den Betrieb einer solchen Flüssiggasanlage ist der Druckminderer (auch Druckregler genannt). Dieser regelt den schwankenden Dampfdruck der Gasflasche auf den für das Gasheizgerät passenden Wert. Das muss in Deutschland ein Betriebsdruck von 50 mbar sein.
Im Gewerbe (Restaurants, Bars, Kneipen, Imbissbuden, öffentliche Vereinsveranstaltungen etc.) muss der Druckminderer über eine sogenannte Überdrucksicherheitseinrichtung S2SR verfügen. Die schützt Mensch und Umwelt vor einem gefährlich hohen Überdruck in der Anlage, zum Beispiel infolge einer Verschmutzung oder eines Defekts.
Privatleute benötigen natürlich auch einen Druckminderer, allerdings sind hier keine Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben. Es genügt nominell ein Standarddruckminderer. Unsere Empfehlung lautet aber: Setzen Sie auch im Privaten auf einen Druckminderer mit Sicherheitseinrichtung und minimieren Sie das Sicherheitsrisiko im glücklicherweise sehr unwahrscheinlichen „Fall der Fälle“.
Gasschlauch
Beim Gasschlauch haben sowohl Gewerbetreibende als auch Privatleute freie Hand. Die Anschlüsse müssen freilich einerseits auf den Druckminderer passen; andererseits ans Gasheizgerät. Auch bei den entsprechenden Längen des Gasschlauchs haben Betreiber (fast) keine Einschränkungen. Ab einer gewissen Länge ist die Schlauchbruchsicherung (siehe nächstes Kapitel) jedoch Pflicht.
Im Flüssiggasbereich sind sowohl Schläuche aus dem Werkstoff Gummi als auch aus Kunststoff gebräuchlich. Für den Einsatz bei Gasheizgeräten, die im Freien stehen, haben wir aber eine klare Empfehlung: Gasschläuche aus Gummi sind zwar in der Anschaffung etwas teurer, halten aber auch sicherlich länger. Der Kunststoff kann beim Einsatz im Freien relativ schnell spröde und steif werden. Gummi hingegen bleibt länger flexibel und das kann in den zumeist engen Gehäusen der Heizgeräte wichtig werden.
Schlauchbruchsicherung
Stellen Sie sich vor der Gasschlauch hat ein immer größer werdendes Leck, zum Beispiel weil ein Tier in der Nacht daran geknabbert hat. Oder der Gasschlauch reißt vollends während des normalen Betriebs. Die Gasschläuche sitzen zumeist im Inneren der Heizgeräte und Betreiber können Sie nicht permanent überwachen.
Vor Gasaustritt infolge eines Lecks schützt eine Schlauchbruchsicherung. Im Gewerbe ist sie Pflicht bei Schlauchlängen größer als 40 Zentimeter; im Privaten bei Schlauchlängen größer als 150 Zentimeter.
Aufgrund der eingangs beschriebenen Szenarien denken wir jedoch, dass so eine Schlauchbruchsicherung auch durchaus Sinn macht, selbst wenn Betreiber kürzere Gasschläuche einsetzen und nominell keine Schlauchbruchsicherung vorgeschrieben ist.
Gas-Kippschutzventil
Der Produktname verrät bereits, für welchen Anwendungsfall die Sicherheitseinrichtung gedacht ist. Sollte es mal durch eine Unachtsamkeit oder anderweitig dazu kommen, dass Heizpilz, Heizstrahler oder Terrassenstrahler umkippen, sperrt das Gas-Kippschutzventil sofort den Gasdurchfluss.
Somit kann es nicht passieren, dass unverbranntes Gas austritt und zu schweren Schäden führt. Das Gas-Kippschutzventil ist nominell bei allen neu ausgelieferten Heizgeräten Pflicht – sowohl gewerblich als auch privat -, sofern diese nach DIN EN 14543 gefertigt sind, was in der Regel so sein sollte.
Werfen Sie doch – am besten prophylaktisch vor dem Kauf – mal einen Blick ins Gehäuse des Gasheizgeräts und vergewissern sich, dass das Gas-Kippschutzventil an Bord ist. Sollte es nicht eingebaut sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Sicherheitseinrichtung ganz einfach nachzurüsten. Dazu müssen Sie es lediglich zwischen Druckminderer und Gasschlauch schrauben.
Senso4s PLUS – Füllstandsanzeiger für Gasflaschen
In der Gastro ist meist mehr als nur ein Heizpilz im Betrieb. Da sich die Gewerbetreibenden vorrangig um andere Dinge kümmern müssen, als den Füllstand der Gasflasche zu überwachen, kommt es vor, dass die Flasche leer ist, der Betreiber für Ersatz sorgen muss, der Heizpilz aus ist und dem Gast kalt wird. Je mehr Geräte im Einsatz sind, desto komplizierter wird es.
Mit dem Füllstandsanzeiger Senso4s PLUS wissen Betreiber ganz genau, wie viel Gas noch in der einzelnen Gasflasche ist und erhalten eine Vorhersage, wie lange das Gas noch reicht. So ein Füllstandsanzeiger ist natürlich nicht vorgeschrieben oder Pflicht, aber im täglichen Gebrauch sicherlich eine gute Hilfe, damit sich speziell die Gastronomen auf den Kern ihres Geschäfts konzentrieren können.
Fazit und Zusammenfassung
Grundsätzlich brauchen Betreiber eines der erwähnten Gasheizgeräte immer mindestens einen Druckminderer und einen Gasschlauch; in der Regel auch ein Gas-Kippschutzventil.
Die Schlauchbruchsicherung ist nur unter Umständen Pflicht, wenn der Schlauch länger als 40 beziehungsweise 150 Zentimeter ist. Der Füllstandsanzeiger Senso4s PLUS kann Sinn machen, wenn Gastronomen keine Zeit und/oder keine Lust haben, den Füllstand der Gasflaschen im Auge zu behalten; oder nicht zahlreiche Ersatzflaschen auf Lager haben möchten.