Welche Prüf- und Austauschfristen muss ich bei einer Flüssiggasanlage auf dem Boot beachten?
Was viele nicht wissen: Ähnlich wie die Untersuchung durch den TÜV beim Auto unterliegen bei Booten und Schiffen die Komponenten der Flüssiggasanlage – und nicht zuletzt die Anlage selbst – definierten Prüf- und Austauschfristen.
Art, Umfang und Zeitpunkt legt das Arbeitsblatt G 608 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) mit dem Arbeitstitel „Kleine Wasserfahrzeuge – Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage“ fest.
Austausch
Die Bestandteile der Flüssiggasanlage, wie beispielsweise Druckregler, Schlauchleitung und Absperreinrichtung, unterliegen zumeist hoher Belastung. Deshalb sagt das Arbeitsblatt ganz klar: Erkennen Sie als Eigentümer oder Halter des Boots einen Defekt, müssen Sie das schadhafte Teile unverzüglich gegen ein neues ersetzen.
Druckregler und Schlauchleitung sind so wichtige Komponenten für den sicheren Betrieb der Gasversorgung, dass sie spätestens nach sechs Jahren Belastung gewechselt werden müssen. Zwei Dinge sind wichtig zu wissen:
- Verantwortlich für den fristgerechten Tausch ist einzig und allein der Eigentümer beziehungsweise Halter des Wasserfahrzeugs.
- Die Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum von Druckregler und Schlauchleitung.
Im GOK-Blog haben wir bereits Beiträge veröffentlicht, die zeigen, wie Sie das Herstellungsdatum von Druckregler beziehungsweise das Austauschjahr der Schlauchleitung herausfinden.
Prüfung
Prinzipiell gibt es bei Wasserfahrzeugen drei Prüfungsanlässe:
- Prüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederholungsprüfung
- Prüfung nach Änderung
Alle drei haben gemeinsam, dass Sie, als Betreiber, einen Sachkundigen mit der Prüfung beauftragen müssen. Was der Betreiber immer selbst machen kann, um die Betriebssicherheit der Gasversorgung zu prüfen, ist eine vereinfachte Dichtheitsprüfung. Dieser Beitrag hilft dabei: Wie führe ich eine vereinfachte Dichtheitsprüfung an einer Flüssiggas-Flaschenanlage durch?
Alternativ zur Prüfung mit zum Beispiel Lecksuchspray können Sie sich ein Leckagetestgerät (Bild) einbauen lassen. Mit dieser Armatur prüfen Sie mit einem Knopfdruck die Dichtheit der Anlage.
Details zu den Prüfungen
Abschließend möchten wir den Betreibern von Booten, Segelschiffen und Co. die wichtigsten Aspekte aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 608 für die einzelne Prüfung mit auf den Weg geben.
Prüfung vor Inbetriebnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme des Wasserfahrzeugs muss ein Sachkundiger die Flüssiggasanlage an Bord überprüfen. Der Betreiber kann darauf verzichten, wenn der Hersteller oder ein Fachbetrieb eine Bescheinigung beigelegt hat, die die Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 dokumentiert.
Wiederholungsprüfung
Spätestens nach Ablauf von 24 Monaten seit der ersten Prüfung müssen Sie das Boot erneut durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. Dieser führt unter anderem eine Sicht- sowie eine Dichtheitsprüfung und Brennprobe durch. Als fristgerecht durchgeführt gilt die Prüfung, wenn Sie sie bis zum Ende des fälligen Monats vom Sachkundigen haben machen lassen.
Prüfung nach Änderung
Wenn Sie die Gasversorgung auf ihrem Boot hinsichtlich Beschaffenheit, Anordnung oder Betriebsweise verändern beziehungsweise verändern lassen, muss ein Sachkundiger die Anlage vor der Inbetriebnahme prüfen. Als Änderung gilt nicht der Wechsel einer Gasflasche.
Alle drei Prüfungsanlässe eint, dass der Sachkundige dem Betreiber eine Prüfbescheinigung ausstellt, um den ordnungsgemäßen Zustand der Flüssiggasanlage zu dokumentieren.