Muss ich die Flüssiggasanlage in Wohnmobil oder Wohnwagen prüfen lassen?
Kurz und knapp, ja, ab Juni 2024 muss jeder, der ein Wohnmobil oder Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, die Anlage alle zwei Jahre überprüfen lassen. Im April 2022 wurde die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen.
Durch die Aufnahme des neuen „§ 60 Flüssiggasanlagen in der Freizeit“ in der StVZO ist die Rechtslage nun geklärt. Die Gasprüfung ist demnach unabhängig von der Hauptuntersuchung und vor der erstmaligen Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und ganz grundsätzlich alle zwei Jahre erforderlich. Wenn für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vorliegt, kann der Halter beziehungsweise Eigentümer diese Prüfung bis 19. Juni 2025 nachholen. Wer auch diesen Zeitpunkt versäumt, muss mit einer Strafe rechnen – siehe dazu den letzten Absatz.
Warum gibt es die neue Regelung?
Die Gasprüfung sorgt für den sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen und wird für die sichere Verwendung von Flüssiggas beim Heizen, Kühlen und Kochen im Wohnmobil oder Wohnwagen benötigt, damit Unfälle vermieden werden können.
Wie läuft die Gasprüfung ab und wer führt sie durch?
Ein anerkannter Sachkundiger nach G 607 führt die Gasprüfung durch. Dieser prüft die Flüssiggasanlage bzw. die Anlagenteile von Wohnwagen oder Wohnmobil auf einwandfreie Funktion. Die Prüfung erfolgt auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, welches unter anderem die Anforderungen an die (Prüfung der) Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt.
Zu prüfen ist die Funktion der Gasgeräte und die Dichtigkeit der gesamten Gasanlage. Zudem inspiziert der Sachkundige den Zustand der technischen Bauteile wie Regler und Schläuche. Denn auch hier gibt es eine gesetzliche Austauschpflicht nach spätestens acht bis zehn Jahren.
Das Fahrzeug bekommt nach Bestehen der Gasprüfung eine neue Prüfplakette und der Sachkundige trägt das Ergebnis ins gelbe Prüfbuch ein. Dem Halter beziehungsweise Eigentümer des Fahrzeugs wird somit bescheinigt, dass sich die Flüssiggasanlage in einem technisch einwandfreien Zustand befindet.
Wo kann ich Wohnwagen oder Wohnmobil prüfen lassen?
Die Gasprüfung für Wohnmobile oder Wohnwagen kann generell jeder und jede G 607-Sachkundige durchführen.
Es gibt freie Sachkundige, die auch zum Beispiel auf Campingplätze kommen, Sachkundige in Autohäusern oder bei Campinghändlern mit angeschlossener Werkstatt, aber auch Sachkundige in Prüfstellen wie DEKRA oder TÜV. Nachfolgend haben wir zwei Links herausgesucht, über die Sie einen Prüfer in Ihrer Nähe finden:
Was kostet die Gasprüfung?
Vorweg: Die Kosten für eine Prüfung können variieren und sind nicht einheitlich festgelegt. Wir haben mal recherchiert und häufig liegen die reinen Prüfkosten bei etwa 50 bis 70 Euro und der zeitliche Aufwand etwa bei 20 bis 45 Minuten.
Potenzielle Reparaturen, Nachbesserungen oder neu benötigte Komponenten sind hier natürlich nicht eingepreist.
Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug nicht prüfen lasse?
Wer die neue Prüffrist nicht beachtet und erwischt wird, muss mit Bußgeldern zwischen 15 und 60 Euro rechnen. Durch die Aufnahme des Paragrafen 60 in die StVZO ist der Verstoß nun eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend mit einer Geldstrafe belegt.