Muss ich die Ölheizung erneuern, austauschen oder stilllegen?
Abwrackprämie, Klimapaket 2019, CO2-Steuer, Gebäudeenergiegesetz (GEG) – viele Nutzer einer Ölheizung verunsichern diese Schlagwörter und sie stellen sich viele Fragen rund um die bewährte Heizmethode. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen für Eigentümer einer Ölheizung und vorneweg: Die Ölheizung wird auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung von Wohn- und Geschäftsgebäuden sein.
Statement und Handlungsempfehlung
„Auch wenn die Bundesregierung die Ölheizung so ein wenig zum Sündenbock macht, sind wir vom Fortbestand dieses Systems überzeugt, da es einige Vorteile bietet. Zudem ist die Ölheizung sehr gut kombinierbar mit erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Solarthermie. Das macht sie zu einer sehr effizienten Heizungsanlage, die auch höchsten Ansprüchen beim Klimaschutz genügt“, sagt Andreas Brohm, Technischer Leiter bei GOK.
Bevor wir zu den Details kommen, eine Bitte: Sollten Sie als Betreiber einer Ölheizung im derzeitigen Kontext verunsichert sein, bewahren Sie Ruhe. Suchen Sie sich einen Fachbetrieb oder einen Energieberater und lassen sich Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Auch aus ökologischer Sicht ist es unserer Ansicht nach falsch, in einer Kurzschlusshandlung eine gut funktionierende und effiziente Ölheizung gegen eine andere Energieform auszutauschen.
Gibt es ein Verbot der Ölheizung?
Nein, es gibt kein Verbot des Betriebs einer Ölheizung – schon gar nicht im Jahr 2020. Ölheizungen dürfen auch weiterhin betrieben werden, sofern keine autorisierte Person, zum Beispiel der Kaminkehrer, die Anlage aufgrund technischer Mängel stilllegt.
Welche Fristen und Daten rund um die Ölheizung sind wichtig?
- Bis Ende 2025: Keine zusätzlichen Anforderungen beim Betrieb von Ölheizungen!
- Ab 2026: Bestehende Ölheizungen müssen gegebenenfalls modernisiert werden und fortan über Niedertemperatur- bzw. Brennwerttechnik verfügen.
- Ab 2026: Auch bei Neubauten darf eine Ölheizung eingebaut werden. Voraussetzungen: Öl-Brennwertkessel und Einbindung einer erneuerbaren Energie, zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlage.
Baden-Württemberg und Hamburg haben mehr oder weniger eigene Regelungen getroffen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Weshalb steht die Ölheizung in der Kritik?
Um die Klimaziele zu erreichen – oder zumindest nicht hochgradig zu verfehlen – hat die Bundesregierung 2019 das sogenannte Klimapaket auf den Weg gebracht. Inhalt ist unter anderem, die umweltschädlichen Emissionen zu reduzieren.
Veraltete Ölheizungen stehen – teilweise zu Recht – in der Kritik, viel CO2 auszustoßen. Als Folge sollen verstärkt Anreize geschaffen werden, Ölheizungen zu modernisieren. Leider lesen und hören wir häufig davon, dass die Ölheizung zum Sündenbock abgestempelt wird – zu Unrecht. In erster Linie aus zwei Gründen: Die Ölheizung ist erstens nach einer sinnvollen Modernisierung ein hocheffizientes System und zweitens in vielen Gegenden alternativlos, weil eine andere Energieversorgung nicht verfügbar oder nicht effizient ist.
Gibt es eine Förderung für die Modernisierung der Ölheizung?
Wer seine Ölheizung mit erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Solarthermie kombiniert oder sich entschließt, die bestehende Ölheizung mit CO2-reduziertem Brennstoff zu betreiben, hat Anspruch auf staatliche Fördergelder. Ganz konkret werden 30 Prozent der Investitionskosten für die Kombination mit erneuerbaren Energien gefördert.
Zusammengefasst: Wer seine bestehende Ölheizung zu einer Hybridanlage aufrüstet oder sie künftig beispielsweise mit Bio-Heizöl betreibt, den belohnt der Staat mit Fördergeldern, weil der Nutzer zur Erreichung der Klimaziele seinen Beitrag leistet.
Ein praktisches Tool zur Suche nach Möglichkeiten für Fördermittel bietet das Institut für Wärme und Mobilität (IWO): https://www.zukunftsheizen.de/energie-sparen/foerdermittel/foerdermittelsuche.html.
Wie lange sind Ölheizungen überhaupt noch erlaubt?
Das lässt sich gewiss nicht mit Sicherheit sagen. GOK jedenfalls ist überzeugt, dass Heizöl als Brennstoff mittel- bis langfristig fester Bestandteil des Energiemixes in Deutschland bleibt. Wie bereits erwähnt, dürfen sämtliche Bestandsanlagen bis Ende 2025 bedenkenlos betrieben werden.
Nach 2026 können Häuslebauer weiterhin auf Ölheizungen setzen – als Brennwerttechnik und in Kombination mit erneuerbaren Energien. Fakt ist: Ölheizungen haben längst nicht ausgedient und werden uns noch eine Zeitlang begleiten.
Wer muss in Bezug auf die Ölheizung handeln? Was ist zu beachten?
Grundsätzlich steht der Eigentümer/Betreiber der Anlage in der Pflicht, die Anlage den geltenden Rahmenbedingungen anzupassen. Nachfolgend eine Übersicht, wer was bis wann zu tun hat:
- Sie haben bereits ein Ölbrennwertgerät im Einsatz?
Dann können Sie sich relativ entspannt zurücklehnen, denn der Betrieb einer solchen Anlage ist bis auf weiteres uneingeschränkt möglich. Behalten Sie selbstverständlich die Wartungsintervalle und die gesetzlichen Entwicklungen im Blick.
- Sie betreiben eine Ölheizung, allerdings ohne Brennwertgerät?
Auch in diesem Fall müssen Sie nicht in blinden Aktionismus verfallen. Stichtag ist für Sie der 31. Dezember 2026. Bis dahin sollten Sie Ihren alten Kessel gegen einen mit Brennwerttechnik ausgetauscht haben. Dann ist der Weiterbetrieb problemlos möglich.
- Sie wollen in einem bestehenden Gebäude oder einem Neubau eine Ölheizung einbauen?
Wir empfehlen: Setzen Sie bereits jetzt (und allerspätestens ab 2026) auf eine Hybridlösung, zum Beispiel aus Öl-Brennwerttechnik und Solarthermie. Diese Kombination ist auch beim Neubau ab 2026 erlaubt.
Ist der Brennstoff Heizöl zukunftsfähig?
Klar ist: Heizöl in seiner Reinform wird nicht ewig als Brennstoff existieren. In Zukunft wird sich der Bioanteil immer mehr erhöhen. Zudem forscht die Branche an Alternativen zum Heizöl. GOK ist in vielerlei Hinsicht an den Weiterentwicklungen beteiligt. Zum einen testen wir unsere Produkte in der hauseigenen Versuchsanlage auf Beständigkeit bei höheren Bio-Beimischungen. Zum anderen sind wir in Projekte unter anderem mit dem IWO (Institut für Wärme und Mobilität), dem OWI (Öl-Wärme-Institut) und der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) involviert.
Fazit und Meinung
Unserer Ansicht nach wird die Ölheizung zu Unrecht stigmatisiert. Sie hat nach wie vor ihren berechtigten Platz in Deutschlands Energie- und Heizlandschaft – und wird das auch in Zukunft haben.
Auch wenn Teile der Bundesregierung manchmal einen anderen Eindruck vermitteln, glaubt selbst der Staat an die Zukunft des Brennstoffs Heizöl. Weshalb sonst sollte es Fördermittel geben für die Modernisierung beziehungsweise Kombination mit erneuerbaren Energien?