Darf ich die Gasflasche im Keller lagern oder aufstellen?
Viele Nutzer von Kleinflaschen mit 5 oder 11 Kilogramm Füllgewicht, sei das nun beim Grillen, Heizen oder Kochen, haben häufig das gleiche Problem. Wo soll ich die Ersatzflasche lagern?, lautet oft die entscheidende Frage. Im Keller stört sie viele am wenigsten. Aber: Darf man sie dort überhaupt lagern?
Propan, Butan oder deren Gemische sind grundsätzlich schwerer als Luft. Das heißt, in Räumen, Fluren, Treppenhäusern etc. setzt sich Flüssiggas nach unten ab. Das ist insbesondere natürlich für Keller äußerst problematisch. Kurzes, aber dramatisches Szenario: Die Kleinflasche oder ein Anlagenteil ist undicht, es strömt unverbranntes Gas aus und bildet im Keller ein explosionsfähiges Gemisch.
Regelwerk
Deswegen bitte die Gasflaschen niemals im Keller beziehungsweise unter Erdgleiche lagern. Das lässt sich auch mit Vorschriften untermauern. Für Privatleute wie auch den Installateur wichtig sind die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF).
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Zwei im Haus, aber…
Sinngemäß heißt es darin, dass der Anwender Gasflaschen bis zu einem Füllgewicht von 16 Kilogramm im Gebäude lagern darf. Aber nur, „wenn die Fußböden allseitig oberhalb der Geländeoberfläche liegen […]“ – so das Originalzitat.
Folglich bedeutet das für den Privatmann: Er darf theoretisch zwei befüllte Gasflaschen im Haus haben. Eine, um zum Beispiel den Gasherd zu betreiben; eine weitere als Reserve eingelagert. Diese aber weder im Keller noch beispielsweise in Schlafräumen!
Gewerbe
Im gewerblichen Bereich sind zunächst einmal ebenfalls Gasflaschen unter Erdgleiche verboten. Die Arbeits-Sicherheits-Information ASI 8.04 regelt die Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten und in stationären Betrieben.
Zwar darf man die Gasgeräte unter besonderen Umständen unter Erdgleiche verwenden, allerdings niemals die Gasflaschen. Was diese Bedingungen sind, können Sie direkt der ASI 8.04 unter Punkt 10 entnehmen.
Weitere wichtige Infos rund um die sichere Nutzung von Flüssiggasanlagen im gewerblichen Bereich haben wir in einem übersichtlichen E-Book zusammengefasst.
Unfallverhütung
Zudem existieren Unfallverhütungsvorschriften – zusammengefasst in der Vorschrift 79 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Auch hier heißt es zunächst ganz deutlich: „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen […] nicht in Räumen unter Erdgleiche aufgestellt werden.“
Ausnahme der Regel
Keine Regel ohne Ausnahme – zum Beispiel für ortsfeste Verbrauchsanlagen und wenn Arbeiten vorübergehend unter Erdgleiche notwendig sind. Aber auch die Ausnahmen sind an definierte Bedingungen geknüpft. Da diese hier den Rahmen sprengen würden, empfehlen wir das Nachlesen in der DGUV V 79 unter Paragraf 6 (6) beziehungsweise Paragraf 31.
Fazit
Abschließend bleibt festzuhalten: Auch wenn es sicherlich häufig am einfachsten wäre, die Gasflasche im Keller zu lagern, Sie dürfen es schlichtweg nicht. Das gilt im Übrigen auch für entleerte Gasflaschen. Und das hat nichts mit Schikane zu tun, sondern ist notwendig für den Schutz der Gesundheit.
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[…] allem im Keller kann dies problematisch werden und zu schweren Unfällen führen. Auf der Webseite gok-blog.de, steht zudem: „Für Privatleute wie auch den Installateur wichtig sind die Technischen Regeln […]
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