Darf ich eine Gasflasche an einer Flüssiggas-Tankstelle selbst befüllen?
Die Frage nach dem Selbstbefüllen von Propangasflaschen an einer Tankstelle schien eigentlich schon beantwortet. Aber: Totgesagte leben länger und dank einiger Hersteller ist die Fragestellung aktueller denn je. Immer wieder kommen Gasflaschen auf den Markt, die angeblich jeder an Tankstellen befüllen darf – mit Zulassung. In diesem Beitrag sagen wir Ihnen, ob da wirklich etwas dran ist oder ob es nach wie vor verboten ist, selbst zu befüllen.
Die Gartenparty steht an. Der Gasgrill ist präpariert. Die weiteren Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Alles prima. Dann: Der Gastgeber will den Gasgrill zünden, schafft es aber nicht – Gas leer! Wo bekommt er nun am Samstagabend um 18 Uhr Gas her?
Vermeintlich Clevere denken da als Erstes an die Autogas-Tankstelle: „Na klar, das ist doch mehr oder weniger dasselbe Gas und offen hat die Tanke auf jeden Fall auch noch!“ Und im Internet hat der Gastgeber gelesen, dass die dort gekaufte Flasche samt Adapter für das Selbstbefüllen geeignet und zugelassen ist. Also: Auf zur Tankstelle und den Abend retten.
Betreiberpflicht an der Tankstelle
An der Zapfsäule angekommen, pfeift der Tankstellenbetreiber den Gastgeber zurück, was ihm denn einfalle. Wieso, meldet der sich – keiner Schuld bewusst, der Hersteller der Gasflasche habe das Befüllen doch freigegeben und zugelassen sei sie dafür auch. Der Tankstellenbetreiber sagt ihm jedoch unmissverständlich, dass jegliches Befüllen durch Privatpersonen an der Tankstelle verboten sei – egal ob die Flasche eine Zulassung hätte oder nicht.
Der Gastgeber guckt verdattert und sieht seine Gartenparty bereits ins Wasser fallen. Aber: Hat der Tankstellenbetreiber recht?
DVFG klärt auf
Ja, gemäß einer Fachinformation des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) liegt der Tankstellenbetreiber richtig. Für deutsche Tankstellen gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die wiederum in den Technischen Regeln (TRBS) konkretisiert wird.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Zulassung unerheblich
Aus den TRBS lässt sich unmissverständlich herauslesen: Das Füllen von Flüssiggasflaschen an Tankstellen ist verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gasflasche nun angeblich eine Zulassung hat und schon gar nicht, ob sie dafür geeignet ist.
Dieses Verbot gilt für alle in Deutschland verwendeten Flüssiggasflaschen, egal ob nun 5, 8, 11 oder 33 Kilogramm Füllgewicht. Im Übrigen gilt es auch in weiten Teilen Europas. Ein wichtiger Hinweis für Camper, denn es kursieren immer mal wieder Geschichten, wonach man im Ausland seine Gasflaschen gefühlt überall bedenkenlos befüllen kann.
Gastankflasche?!
Seit einiger Zeit werden die sogenannten Gastankflaschen oder auch Tankgasflaschen immer beliebter. Das ist gewissermaßen ein Hybrid aus der oben erwähnten Gasflasche und dem nachfolgenden Flüssiggastank für Freizeitfahrzeuge. Ob bei diesen Gastankflaschen die eigenmächtige Befüllung an Tankstellen in Deutschland erlaubt ist, lesen Sie hier:
Flüssiggastank im Fahrzeug
Ein Sonderfall sind fest im Fahrzeug, also einem Wohnwagen oder Wohnmobil, verbaute Flüssiggastanks. Sie haben im Gegensatz zu handelsüblichen Gasflaschen einen speziellen Füllanschluss, weshalb sich der Camper auch an LPG-Tankstellen mit Flüssiggas versorgen kann.
Gasmangel vermeiden
Wir haben nun geklärt, dass es strikt verboten ist, normale Gasflaschen selbst zu befüllen. Welche Möglichkeiten hat der Gastgeber aber, um in Zukunft ein ähnliches Desaster zu vermeiden?
- Füllstand der Gasflasche rechtzeitig überprüfen
- Gegebenenfalls volle Reserveflasche zuhause lagern
- Vor größeren Partys die Gasflasche sicherheitshalber an einer autorisierten Füllstelle füllen lassen