Was muss ich beim privaten Transport von Flüssiggasflaschen im Auto beachten?
Das Medium Flüssiggas erfreut sich aufgrund zahlreicher Vorteile stetig wachsender Beliebtheit. Je höher der Verbrauch, desto häufiger muss der Nutzer die Gasflasche befüllen lassen oder tauschen. Da die wenigsten das zu Fuß machen, kommt es zwangsläufig zum Transport im KFZ. Und dabei muss der Privatmann zwingend einige Hinweise beachten, um sich nicht unnötigen Gefahren auszusetzen. Wir listen auf, was zu beachten ist.
Vorab eine wichtige Info: In diesem Artikel geht es ausschließlich um den Transport von Flüssiggasflaschen zur privaten Verwendung. Der gewerbliche Transport unterliegt anderen Vorschriften, was in diesem Artikel aber nicht thematisiert wird.
Vor dem Beladen
Grundsätzlich ist der Transport von Flüssiggasflaschen im Kraftfahrzeug erlaubt, allerdings nur kurzzeitig. Es ist zwar nirgends festgelegt, aber länger als eine Stunde sollte die Fahrt mit Gasflasche an Bord nicht dauern.
Prüfen Sie die Gasflasche sehr genau, besonders hinsichtlich Dichtheit und möglicher Beschädigungen. Behandeln Sie leere Flaschen dabei genauso wie volle. Denn auch in vermeintlich leeren Behältern ist immer eine gewisse Restmenge Gas enthalten. Sollte die Flasche undicht oder beschädigt sein, transportieren Sie sie nicht.
Bei der genauen Sichtkontrolle sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass eine Schutzkappe auf dem Gasflaschenventil sitzt. Diese Schutzkappe muss beim Transport immer vorhanden sein, egal ob sie eine leere Flasche zurückbringen oder eine volle holen.
Laden Sie die Gasflaschen erst kurz vor Fahrtantritt ein und denken Sie schon vor selbigem an mögliches Zubehör zur Ladungssicherung. Das können beispielsweise Zurrgurte, Anti-Rutsch-Unterlagen oder spezielle Halterungen sein. Mehr dazu unter „Beim Beladen“. Ganz komfortabel ist folgende Lösung:Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Als Privatperson werden Sie vermutlich nicht in die Zwickmühle kommen, der Vollständigkeit halber sei es dennoch erwähnt: Insgesamt dürfen Sie maximal 333 Kilogramm Nettomasse transportieren. Und es mag zwar spaßig klingen, ist aber ernst gemeint: Gasflasche auf keinen Fall werfen.
Beim Beladen
Grundsätzlich müssen Sie Flüssiggasflaschen immer so verstauen und sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht umherrollen oder verrutschen. Deshalb das unter „Vor dem Beladen“ erwähnte Zubehör einsetzen. Wer so etwas nicht hat, kann auf diesen Tipp von Gasprofi24 zurückgreifen:
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Anders als beim Betrieb der Gasflasche, ist der Transport sowohl im liegenden (quer zur Fahrtrichtung) als auch im stehenden (Standfestigkeit!) Zustand gestattet. Wer die Ladungssicherung missachtet, muss mit einem saftigen Bußgeld und Punkten ins Flensburg rechnen.
Beim Transport
Achten Sie unbedingt darauf, dass während der Fahrt entweder die Lüftungsanlage auf voller Stufe läuft oder die Fenster geöffnet sind. In jedem Fall müssen Sie für eine ausreichende Belüftung sorgen. So kann auch nichts passieren, wenn die Gasflasche ganz plötzlich undicht wird. Wer ein Cabrio fährt, kann das Notwendige mit dem Angenehmen verbinden.
Achten Sie darauf, die Gasflasche vor einer Erwärmung über 50 Grad Celsius zu schützen. Wenn Sie also samt Flasche einen Zwischenstopp einlegen, am besten nicht in der prallen Sonne parken.
Nach der Fahrt / Allgemeines zum Transport
Laden Sie die transportierte Flüssiggasflasche schnellstmöglich aus und lassen Sie diese nicht über Stunden im Auto – schon gar nicht bei direkter Sonneneinstrahlung. In ungünstigen Fällen kann sich Flüssiggas im Innenbereich des KFZ sammeln und dann genügt ein kleiner Funke für eine Explosion.
Und nicht nur deswegen: Beim Be- und Entladen sowie beim Transport herrscht striktes Rauchverbot. Das gilt übrigens auch für elektronische Zigaretten. Ebenso beim Transport verboten: Verwendung von Feuer und offenem Licht.
Wer das alles beherzigt, setzt sich selbst, seine Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer keiner Gefahr beim Transport von Flüssiggasflaschen aus. Alle Informationen finden Sie auch auf einem Merkblatt des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG).