Wie kann ich die Funktionsfähigkeit vom Grenzwertgeber prüfen?
An sich ist die Überfüllung eines Heizöltanks ausgeschlossen. Zunächst muss der Tankwagenfahrer den Freiraum ermitteln; das kann er beispielsweise über die SmartBox® machen. Anhand dieses Werts weiß der Mineralölhändler, wie viel Liter Heizöl in den Tank passen. Sollte er sich verkalkuliert haben oder die Füllstandsanzeige zeigte nicht korrekt an, schützt (de facto) trotzdem der Grenzwertgeber. Aber wie gewährleistet man, dass der Grenzwertgeber auch sicher anspricht, wenn es mal darauf ankommt?
Sicherheit bringt das Grenzwertgeber-Prüfgerät Typ F-Stop® GWG-PG 1. Mit diesem kann beispielsweise ein Fachbetrieb in einer Prüfung feststellen, ob die Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllen ordnungsgemäß funktioniert. Vorgeschrieben ist die Funktionsprüfung des Grenzwertgebers bei einmaliger und wiederkehrender Prüfung der Heizölanlage gemäß AwSV. Bei dieser muss die Armatur allerdings nicht demontiert und aus dem Tank herausgenommen werden.
Spezielle Anforderung an ältere Grenzwertgeber
Lediglich bei bestehenden Heizölverbraucheranlagen mit Grenzwertgeber in Lochausführung ist eine optische Kontrolle im ausgebauten Zustand mindestens jährlich vorzunehmen.
Die regelmäßige Kontrolle auf Funktionsfähigkeit einer Sicherheitseinrichtung durch den Betreiber legt § 46 der AwSV fest. Im Normalfall ist es so, dass der Tankwagenfahrer beim Füllvorgang ja diese Kontrolle durchführt.
Fachbetrieb beauftragen
Nichtsdestotrotz sollte der Betreiber der Heizölanlage, wenn er nicht über sachkundiges Personal verfügt, einen Fachbetrieb beauftragen, die Funktion des Grenzwertgebers zu prüfen. Besonderer Fokus liegt bei der Kontrolle auf der Abschaltzeit des Grenzwertgebers. Diese ist nach der gültigen EN 13616 klar definiert, um eine Überfüllung auszuschließen.
Auf dem Markt sind Grenzwertgeber-Prüf- und Testgeräte verschiedener Typen und Fabrikate erhältlich. Wir empfehlen Ihnen für die Kontrolle der Funktionsfähigkeit das Prüfgerät Typ F-Stop® GWG-PG 1. Die einfacheren Testgeräte genügen nicht mehr der Anforderung zur Abschaltzeit.
Folgendermaßen läuft eine Prüfung ab:
- Der Fachinstallateur verbindet die Kupplungsdose vom Prüfgerät mit der Anschlusseinrichtung des Grenzwertgebers. Die Kupplungsdose passt für die gängigen Armaturen, wie zum Beispiel den Typ GWD und Typ GWS.
- Durch Drücken und Halten der Taste „TEST“ startet der Prüfer anschließend den Aufheizvorgang.
- Heizt der Kaltleiter ordnungsgemäß auf, wechselt die LED-Anzeige auf Freigabe.
Mit der Anzeige „Freigabe“ erfüllt die Scherheitsarmatur bei dieser simplen Prüfung seine elektrischen Vorgabewerte. Etwas aufwändiger, aber umso wichtiger ist die Prüfung der Abschaltzeit bei der sogenannten Trocken-Nassprüfung für den Nachweis der Funktionstüchtigkeit. Dazu muss der Grenzwertgeber demontiert und in das Betriebsmedium eingetaucht werden.
Tausch, wenn…
Die Zeit, in der nun der Grenzwertgeber das Abschaltsignal an die Abfüllsicherung sendet, darf 1,5 Sekunden nicht überschreiten. Auf dem Display des F-Stop® GWG-PG 1 kann der Prüfer ablesen, wie viele Sekunden die Sicherheitseinrichtung für die Abschaltung benötigt hat. Liegt die Abschaltzeit über 1,5 Sekunden, muss der Grenzwertgeber unverzüglich ausgetauscht werden.
Mehr Informationen zum F-Stop® GWG-PG 1 finden Sie in der Produktbeschreibung auf der GOK-Website und in der Bedienungsanleitung.