Kann ich einen 50 Millibar-Gasgrill über die 30 Millibar-Flüssiggasanlage des Caravans/Wohnmobils betreiben?
Grillen gehört mittlerweile zum Campingurlaub wie der Dom zu Köln. Nachdem lange Zeit das Grillen mit Holzkohle dominiert hat, finden sich auf Deutschlands Campingplätzen immer mehr Gasgrills. Besonders praktisch ist es, selbigen an die Flüssiggasanlage des Freizeitfahrzeugs anzuschließen. Aber Vorsicht: Wer nicht auf die Details achtet, kommt sich vor wie in einem unterbesetzten Ruderboot.
Mittels einer sogenannten Versorgungsklappe ist es inzwischen gang und gäbe, außen stehende Gasgeräte, wie zum Beispiel den Grill, über die im Caravan und Wohnmobil fest installierte Flüssiggasanlage zu betreiben. Eine äußerst komfortable Lösung, behaftet mit einem kleinen Makel.
Seit geraumer Zeit verfügen die ausgelieferten Fahrzeugmodelle über eine Flüssiggasanlage mit einem Betriebsdruck von 30 Millibar. Gasgrills für den deutschen Markt müssen allerdings laut geltendem technischen Regelwerk und Installationsvorschriften auf einen Versorgungsdruck von 50 Millibar ausgelegt und dementsprechend mit diesem betrieben werden.
Leistungseinbußen
In vielen Fällen taucht deswegen die eingangs gestellte Frage auf: Kann ich einen 50 Millibar-Gasgrill mit einem Betriebsdruck von 30 Millibar betreiben. Die Antwort: Es ist nicht erlaubt und Sie erreichen nie die Maximalperformance des Grills. Das heißt: Theoretisch kann es sein, dass der Brenner keine oder eine zu geringe Flamme ausgibt.
Als bildhafter Vergleich: Stellen Sie sich vor, Sie sitzen zu zehnt in einem Zehn-Mann-Ruderboot, aber nur sechs Personen rudern. Ungefähr so würde es sich beim Betrieb des 50 Millibar-Grills mit 30 Millibar Betriebsdruck verhalten. In beiden Fällen können Sie das Ziel eventuell erreichen – aber nicht wirklich effizient.
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Ausnahme vom Verbot
Um optimale Ergebnisse bei Steak und sonstigem Grillgut zu erzielen, kaufen einige einen Gasgrill mit einem Betriebsdruck von 30 Millibar. Aber: Ist das überhaupt erlaubt angesichts der Forderung nach 50 Millibar aus dem Arbeitsblatt G 612 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW)? Ja, nur in diesem speziellen Fall – Betrieb eines 30 Millibar-Gasgrills über die 30 Millibar-Flüssiggasanlage des Freizeitfahrzeugs – sind solche Grills erlaubt.