Welche Flüssiggasflaschen darf ich im Gebäude einsetzen?
Was Installateure und Verbraucher bei privater Nutzung von Flüssiggasflaschenanlagen im Haushalt beachten müssen, legen die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) von 2012 fest. Demnach dürfen Sie bestimmte Gasflaschen auch im Gebäude einsetzen, allerdings mit Einschränkungen.
Die TRF erlauben den Einsatz von 5 und 11 Kilogramm-Flaschen in geschlossenen Räumen. Aber auch von den sogenannten Kleinflaschen dürfen Sie nur eine begrenzte Anzahl im Gebäude haben: Eine darf in Betrieb sein, eine zweite können Sie im Gebäude, also der Wohneinheit, lagern. Bei der eingelagerten Flasche spielt es keine Rolle, ob diese randvoll oder leer ist. Bitte beachten Sie, dass pro Raum nur eine Flüssiggasflasche erlaubt ist und Sie diese keinesfalls an folgenden Örtlichkeiten aufstellen dürfen:
Verboten in:
- Schlafraum
- Keller
- Flur
- Treppenhaus
- Durchgang
- Notausgang
- Rettungsweg
- Durchfahrt von Gebäude
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Sicherheitstipps
Die ebenfalls in Deutschland gebräuchlichen 33 Kilogramm-Flaschen haben in privat genutzten Gebäuden nichts verloren und müssen im Freien installiert werden. Auch hier existieren Vorschriften: So müssen Sie beispielsweise 33 Kilogramm-Flaschen unter anderem vor Manipulation Dritter schützen. Am besten geht das mit entsprechenden Flaschenschränken.
Immer aufrecht
Unabhängig welche, wie viele und wo Sie Flüssiggasflaschen einsetzen möchten, achten Sie immer darauf, dass die Flasche steht und nicht liegt. Ist die Flasche in der Horizontalen, gelangt nicht verdampfte Propan-Flüssigphase in die Anlage und kann zu schweren Schäden führen. Dementsprechend standsicher sollten Sie die Gasflasche aufstellen, um das Umkippen zu verhindern.
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Wie bereits eingangs erwähnt, steht einiges Wissenswertes in den TRF. Am besten Sie sprechen Ihren Fachinstallateur darauf an und lassen sich vor Ort beraten.