Welche Vorschriften und Regelwerke muss ich beim Bau und Betrieb einer Ölheizung beachten?
WHG, TRÖl, TRwS, DWA, AwSV, VAwS, ÜWG, abZ, ETA – Was aussieht wie eine Explosion im Alphabet, ist in Wahrheit eine Auflistung von Gesetzen, Verordnungen und technischer Regelwerke etc., die Relevanz im Umgang mit der Ölheizung haben. GOK zeigt Ihnen, wofür die Abkürzungen stehen und was Betreiber beziehungsweise Monteur beachten muss.
Ein sehr wichtiger Ratgeber für alle, die mit Heizölverbraucheranlagen zu tun haben, sind die Technischen Regeln Ölanlagen (TRÖl). Diese liegen seit 2015 in einer komplett überarbeiteten Auflage vor, den TRÖl 2.0. Den Geltungsbereich bestimmt der Leitfaden auf den ersten Seiten wie folgt:
„Die Technischen Regeln Ölanlagen (TRÖl) finden Anwendung bei der Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und Instandsetzung von Heizölverbraucheranlagen und Ölgeräten, die mit Heizöl in Gebäuden und auf Grundstücken stationär betrieben werden[…].“
Die TRÖl 2.0 sind mit der TRwS 791-1 abgeglichen. Die Anforderungen aus der TRwS 791-2 werden derzeit mit denen der AwSV für die Neuauflage der TRÖl 2.1 aufbereitet. Diese beiden Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS) hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwässer und Abfall (DWA) als
- Arbeitsblatt DWA-A 791-1 – Teil 1 im Februar 2015 und
- Arbeitsblatt DWA-A 791-2 – Teil 2 im April 2017
veröffentlicht.
Bundesregierung entscheidet
Wiederum die Basis für die beiden technischen Regeln ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Diese ist seit 01. August 2017 in Kraft und gültig für alle Bundesländer Deutschlands. Vor deren Erlass durch die Bundesregierung galten die länderspezifischen Vorschriften über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) – sowohl für Neu- als auch Bestandsanlagen. Die neue AwSV fungiert als Konkretisierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), das die legislative Basis für erwähnte Verordnungen, Vorschriften und technische Regeln ist.
Vereinzelt erreichen uns Fragen, ob die Fachinformationen der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG) rechtlich bindend sind. Deshalb hier die Klarstellung: Wie der Name „Fachinformation“ bereits vermuten lässt, sind diese Praxisleitfäden für Handwerksbetriebe aus dem Fachbereich Sanitär – Heizung – Klima gedacht. Sie haben keine rechtliche Bindung, wie etwa ein Gesetz oder eine Verordnung, allerdings basieren die Fachinformationen unter anderem auf den oben genannten technischen Regeln und Vorschriften und stellen den aktuellen Stand der Technik dar.
National und International
Zudem müssen Hersteller ihre Bauprodukte für Heizölverbraucheranlagen mit einem Ü-Zeichen oder der CE-Kennzeichnung versehen. Ausgenommen sind Bauprodukte, die für die Erfüllung der Anforderungen nur eine untergeordnete Bedeutung haben. Sollten die Bauprodukte aber unter keine technische Regel fallen, dann gelten sie als „nicht geregeltes Bauprodukt“. In solchen Fällen bestimmt eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ) die Verwendbarkeit. Diese erteilt in Deutschland ausschließlich das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).
Wer seine Produkte auf europäischer Ebene vertreiben will, kann eine Europäisch Technische Bewertung (ETA) beantragen. Dann ist das Bauprodukt ebenfalls mit der CE-Kennzeichnung zu versehen.
Nur eine Auswahl der Regelwerke
Unter dem Strich: Wer bei Errichtung oder Betrieb einer Ölheizung unsicher ist, der ist in jedem Fall gut beraten, die existierenden technischen Regeln und Praxisleitfäden zur Hand zu nehmen. Das gilt sowohl für Betreiber als auch Fachbetriebe.
An dieser Stelle wollen wir noch erwähnen, dass Sie bei Errichtung und Betrieb einer Heizölverbraucheranlage weitere baurechtliche Vorschriften und Regeln beachten müssen. Wir haben lediglich eine Auswahl dargestellt, die zutreffen kann.