Darf die Flüssiggasflasche bei der Entnahme auch liegen?
Glücklicherweise sieht man es selten bis nie, denn es sind mit die gravierendsten Fehler, die man im Umgang mit dem Propan-Butan-Gemisch machen kann: die Flüssiggasflasche kippen, hinlegen oder auf den Kopf stellen und so versuchen, ein Gerät zu betreiben.
Egal ob 5, 11 oder 33 Kilogramm-Flasche – mit einem Propan-Butan-Gemisch gefüllte Behälter beinhalten zwei Phasen: flüssig und gasförmig. Aufgrund der Schwerkraft lagert sich die Flüssigphase des Mediums am Boden der Flasche ab, sofern der Behälter aufrecht steht. Oberhalb des Flüssigkeitsspiegels befindet sich die Gasphase, die über Entnahmeventil und Druckregler in die Anlage gelangt.
Nur für die Gasphase
Druckregler, Schlauchleitungen und die weiteren Armaturen sind ausschließlich für den Betrieb mit Gasphase zugelassen. Flüssigphase im Leitungssystem kann zu unkontrollierbaren Zuständen führen (siehe 1.).
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Folgen der flüssigen Entnahme
Würde die Gasflasche während der Entnahme liegen, gelangt nicht verdampfte Flüssigphase in das Leitungssystem. Passiert das, können zwei große Probleme entstehen:
- Das flüssige Gas verdampft dort, wo es das keinesfalls soll: im Leitungssystem oder am Verbrauchsgerät. Beim Übergang vom flüssigen in den gasförmigen Aggregatszustand ändert sich das Volumen schlagartig (Volumenverhältnis flüssig zu gasförmig: 1 zu 260). Diese Ausdehnung hat eine Druckerhöhung und die Vereisung der Armatur zur Folge, was wiederum dazu führt, dass Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck (OPSO – PRV) ansprechen. Zudem kann es sein, dass das Verdampfen im Leitungssystem oder am Verbrauchsgerät mögliche Schäden am Gerät selbst oder der Umwelt verursacht (siehe Dampfdruckkurve). Explosionen und Brand als Folgen sind wahrscheinlich.
- In der flüssigen Phase befinden sich Reststoffe. Aufgrund der Entnahme von Flüssigphase gelangen diese Partikel vermehrt in den Druckregler, ins Leitungssystem und die angeschlossenen Armaturen. Häufig verursachen Fremdstoffe Defekte an den Armaturen beziehungsweise der Verbrauchsanlage.
Forderung der TRF für die Flüssiggasflasche
Deshalb fordern die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 2012) unter Punkt 6.2.1 „Aufstellung von Flüssiggasflaschen – Allgemeines“: „Flüssiggasflaschen müssen zur Entnahme stehend aufgestellt werden.[…]Flüssiggasflaschen sind auf waagerechtem, ebenem Boden ausreichend standfest aufzustellen.“