Wie finde ich den passenden Druckregler für Heizpilz, Heizstrahler oder Terrassenstrahler?
Welcher Druckregler/Druckminderer zu Ihrem Heizpilz, Heizstrahler oder Terrassenstrahler passt, hängt in erster Linie vom benötigten Nenndruck ab und davon ob Sie das mit Flüssiggas betriebene Gerät privat oder gewerblich nutzen.
Oben erwähnte Gasheizgeräte erleben seit Jahren einen regelrechten Boom. Im Zuge des Rauchverbots in Gaststätten haben Gastronomen Heizpilze und Heizstrahler (Bild) aufgestellt. So kann die Rauchergemeinde auch im Winter am Glimmstängel ziehen, ohne frieren zu müssen.
Neben der gestiegenen Verwendung im gewerblichen Bereich leisten sich auch immer mehr Privatpersonen solche Gasheizgeräte. Wenn die ersten Gäste auf zum Beispiel der Grill- oder Gartenparty zu frösteln beginnen, spenden Heizpilz und Co. auf Knopfdruck behagliche Wärme.
Nenndruck gleich
Für beide Verwendungszwecke – privat und gewerblich – sehen die Regelwerke unterschiedliche Auflagen vor. Der Nenndruck sollte immer gleich sein. Achten Sie beim Kauf des Heizgerätes darauf, dass auf dem Typschild ein Nenndruck von 50 Millibar angegeben ist. Das ist der in Deutschland übliche Druck, für den auch die Masse an Druckreglern ausgelegt ist.
Gewerbliche Nutzung
Wenn Sie in Deutschland Gasheizgeräte im Rahmen eines Gewerbes (zum Beispiel Restaurant, Imbissbude, Stand am Weihnachtsmarkt) nutzen, gilt die Regel 110-010 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (vormals: DGUV V 79).
Der Druckregler muss demnach über eine Überdrucksicherheitseinrichtung verfügen. Ebenso Pflicht: eine Schlauchbruchsicherung, wenn die Schlauchleitung länger als 40 Zentimeter ist – was speziell bei Heizpilzen und Terrassenstrahlern häufig der Fall ist.
Für die gewerbliche Nutzung empfehlen wir den Druckregler Typ EN61-DS mit der Bestellnummer 01 150 12. Der Druckregler hat Überdrucksicherheitseinrichtung und Schlauchbruchsicherung integriert sowie ein Manometer, mit dem der Betreiber eine vereinfachte Dichtheitsprüfung durchführen kann.
Private Nutzung
Für Deutschland gilt hier das Arbeitsblatt G 612 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) mit dem Arbeitstitel „Betrieb von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien“. Wenn Sie ein mit Flüssiggas betriebenes Heizgerät privat nutzen, genügt demnach ein Druckregler ohne Sicherheitseinrichtung. Die Schlauchbruchsicherung ist aber dennoch vorgeschrieben, sobald die Schlauchleitung länger als 150 Zentimeter ist.
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Empfehlung
Auch wenn der Druckregler nominell über keine Sicherheitseinrichtung verfügen muss, empfehlen wir, den gleichen einzusetzen wie im gewerblichen Bereich. Die Schlauchbruchsicherung ist integriert, die Überdrucksicherheitseinrichtung ein zusätzlicher Komfort für den Fall der Fälle. Und der tritt leider gelegentlich ein, egal ob private oder gewerbliche Nutzung. Gut, wenn der Druckregler dann über eine Überdrucksicherheitseinrichtung verfügt.
Gas-Kippschutzventil
Egal ob Sie Terrassenstrahler, Heizpilz oder Heizstrahler nun privat oder gewerblich nutzen, das Gas-Kippschutzventil ist bei ortsveränderlichen Heizgeräten Pflicht, wenn Sie umkippen können und nach DIN EN 14543 gebaut sind. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag: Ist ein Gas-Kippschutzventil bei Heizpilz, Terrassenstrahler und Heizstrahler Pflicht?
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