Gelten die Austauschfristen, auch wenn der Druckregler noch funktioniert?
Grundsätzlich gelten die Austauschfristen auch für funktionierende Geräte, egal ob der Druckregler zum Beispiel im Caravan, Haushalt oder Gewerbe verbaut ist.
In Deutschland finden einige Vorschriften Anwendung bei Flüssiggasanlagen. Kurze Kostprobe: TRF 2012, DGUV 110-010, DIN 4811, DVGW-Arbeitsblatt G 607 (A)…
Klare Regelung
Einige dieser Vorschriften definieren eine Austauschfrist für die Komponenten der Anlage, insbesondere für Druckregler. Diese gelten auch, selbst wenn der Druckregler noch zuverlässig arbeitet und unabhängig davon, ob der Betreiber den Druckregler oft, selten oder überhaupt nicht einsetzt.
Sicherheit der Anlage
Der fristgerechte Austausch ist nicht als Schikane für den Betreiber zu verstehen. Er ist eine Präventivmaßnahme, um zum Beispiel die Sicherheit Ihrer Anlage dauerhaft zu gewährleisten.
Befähigte Person
Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Wenn eine befähigte Person Ihre gewerbliche Flüssiggasanlage prüft, abnimmt und bestätigt, dass die Anlage ordnungsgemäß arbeitet, kann es sein, dass Sie den Druckregler auch weiterhin einsetzen können. Verankert ist dieser Passus in der Vorschrift 79 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V 79).
+++ Update Februar 2023: Die DGUV V 79 ist nicht mehr gültig und wurde durch die DGUV-Regel 110-010 ersetzt. Darin findet sich kein entsprechender Passus mehr, was zur Folge hat, dass die Austauschfrist von zehn Jahren bindend ist! +++
Übersichtliche Hilfe
Mehr zu den Austauschfristen für Druckregler finden Sie auf einer informativen Übersicht.