Welche Prüf- und Austauschfristen gelten bei Flüssiggasanlagen in Caravan und Reisemobil?
Generell gelten für die private oder gewerbliche Verwendung von Caravan oder Reisemobil unterschiedliche Prüf- und Austauschfristen.
Druckregler (Bild), automatische Umschalteinrichtungen und Schlauchleitungen für Flüssiggasanlagen sind spätestens nach zehn Jahren auszutauschen, wenn Sie Caravans oder Reisemobile ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen. Das besagt das Arbeitsblatt G 607 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
Gewerbliche Verwendung
Sollten Sie einen Caravan oder ein Reisemobil zu gewerblichen Zwecken nutzen, gilt die Regel 110-010 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 110-010). Danach müssen Sie die Komponenten ebenfalls spätestens nach zehn Jahren austauschen.
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Wichtig zu wissen:
Der Zeitraum von zehn Jahren beginnt mit dem Herstelldatum auf den Komponenten.
Vor der ersten Inbetriebnahme der Flüssiggasanlage muss ein Sachkundiger nach G 607 diese prüfen. Nur wenn dem Caravan oder Reisemobil eine Herstellerbescheinigung beiliegt, können Sie auf die Prüfung durch den Sachkundigen verzichten.
Wiederkehrende Prüfung
Die wiederkehrende Prüfung der Flüssiggasanlage müssen Sie spätestens nach zwei Jahren durchführen lassen, ebenfalls festgeschrieben im Arbeitsblatt G 607 (A) des DVGW. Die Prüfung gilt als fristgerecht, wenn sie ein Sachverständiger nach Ablauf des Monats der Fälligkeit durchgeführt hat.
Eigene Dichtheitsprüfung
In jedem Fall ist der Betreiber für die fristgerechte Prüfung und den Tausch verantwortlich. Zur Sicherheit empfehlen wir, die Flüssiggasanlage mit Lecksuchspray auf Dichtheit zu prüfen, bevor Sie sie in Betrieb nehmen oder ein zeitsparendes Leckagetestgerät einbauen zu lassen.